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Anwaltskanzlei

LegalLAB® verfügt über eine solide Erfahrung als Anwaltskanzlei für Gesellschaftsrecht mit besonderem Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit der Antikorruptionsgesetzgebung und der verwaltungsrechtlichen Haftung von Unternehmen und Körperschaften gemäß der Gesetzesverordnung 231/2001. Als auf Gesellschaftsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei in Bozen begleiten und unterstützen wir Unternehmen, auch solche mit öffentlichen Beteiligungen, bei der Bewertung und Festlegung optimaler und funktionaler Governance-Strukturen zur Vermeidung von Risiken im Zusammenhang mit der Unternehmensführung, bei der Verbesserung des rechtlichen, institutionellen und regulatorischen Rahmens für die Entwicklung einer guten Corporate Governance. Unsere gesellschaftsrechtliche Kompetenz wird durch ein fundiertes Know-how und einen Beratungs- und Betreuungsservice im Bereich der Datenberatung gesichert.

Während der Erarbeitung von Leistungen in komplexen Geschäftssystemen sind zahlreiche Prozesse gleichermassen wichtig. Daher ist es unerlässlich diese vollständig und detailliert zu kennen und Regeln für dessen Überwachung und Anpassung an den sich ändernde Bedingungen, die sowohl externer als auch interner Herkunft sein können, aufzustellen. Die Einführung eines prozessorientierten Managements ermöglicht es, die Unternehmensfunktionen zu durchleuchten und unter den wichtigsten Prozessen diejenigen zu identifizieren, die gemäß der strategischen Zielen des Unternehmens als kritisch zu betrachten sind., Dadurch erkennt man die entstehenden Kosten und es wird ermöglicht den Mehrwert für das Unternehmen in jeder Entwicklungsphase zu identifizieren.  Die Komplexität der Prozesse bedeutet, dass ihre Steuerung eng mit einem angemessenen Informationsmanagement verbunden sein muss, unabhängig davon, ob die Informationen aus dem externen Umfeld stammen, das sehr dynamisch und diskontinuierlich ist, oder aus internen Situationen, die mit der extremen Vielfalt und Variabilität der Aktivitäten und Verhaltensweisen verbunden sind.

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Anwaltskanzlei

Anwälte mit Expertise im Gesellschaftsrecht: unser Ansatz

Die Gesellschaftsrechtsexperten unserer Kanzlei arbeiten mit einem pragmatischen Ansatz, weil sie die Dynamik, die Prozesse und die Bedürfnisse von Unternehmen genau kennen. Als Geschäftspartner bieten wir einfache und unmittelbare Lösungen an und vermeiden langwierige und komplexe Verfahren. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Schaffung eines "maßgeschneiderten" Systems von wesentlichen Regeln, die im Unternehmen konkret anwendbar und leicht verständlich sind. Dieses System hat es den Unternehmen ermöglicht, die Effizienz ihrer Prozesse zu maximieren und die Komplikationen für die operativen Linien zu minimieren.  

Um die Kommunikation mit den internen Ressourcen der Unternehmen zu erleichtern, sind die Fachleute unseres Teams für Gesellschaftsrecht italienischer und deutscher Muttersprache und sprechen außerdem fließend Englisch. Der gewählte Ansatz zielt darauf ab, die Anwendungserfordernisse des Fachgebiets mit den Zielen und der Organisationsstruktur des Kunden in den Bereichen Gesellschafts-, Handels- und Arbeitsrecht zu verbinden.

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Anwälte mit Expertise im Gesellschaftsrecht: spezifische Aktivitäten

Folgende Tätigkeiten in Zusammenhang mit Corporate Governance und Compliance werden in unserer Kanzlei angeboten:

  • Unterstützung und Ausarbeitung von Stellungnahmen für Verwaltungsräte und Aufsichtsorgane;
  • Überprüfung und Bewertung des Niveaus der Einhaltung der Vorschriften durch das Unternehmen;
  • Planung und Besprechung der Aktivitäten im Rahmen des Compliance-Projekts;
  • Beratung während der Due-Diligence-Prüfung und Gap-Analysisphase;
  • Unterstützung während  der Sanierungsplanungsphase;
  • Erstellung der für die Einhaltung der Vorschriften erforderlichen Unterlagen;
  • Ausarbeitung, Ergänzung oder Überarbeitung der Modelle 231;
  • Ausarbeitung, Ergänzung oder Überarbeitung von Richtlinien, Verfahren und Betriebsanweisungen;
  • Erstellung von Plänen für den Informationsfluss zum/vom Aufsichtsrat 231;
  • Verwaltung von  internen und externen Auditverfahren;
  • Beratung bei der Verarbeitung von Informationen im Zusammenhang mit Geschäftsprozessen;
  • Beratung bei der Einführung eines Systems zur Meldung von Missständen;
  • Beratung und Unterstützung bei der Einführung oder Aktualisierung von Managementsystemen (Qualität, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Umwelt, Lebensmittel, Korruptionsbekämpfung usw.)
  • Beratung bei Inspektionen und Untersuchungen durch Aufsichtsbehörden;
  • Beratung und Unterstützung bei Prüfungen und forensischen Untersuchungen;
  • Beteiligung an den gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 231/2001 eingerichteten Aufsichtsgremien;
  • Schulungsdienste für leitende Angestellte und ihre Untergebenen.